Die Verpackung und Kennzeichnung von gestreiftem Kraftpapier muss den Bestimmungen von GB/T 10342 oder den Angaben im Kaufvertrag entsprechen.
Jede Produktrolle muss mit einer Konformitätsbescheinigung versehen sein. Auf der Kennzeichnung des Produkts oder der Verpackung müssen der Produktname, die Spezifikationen, die Qualitätsstufe, das Produktionsdatum, der Name des Herstellers, die Adresse und die Nummer der geltenden Norm angegeben sein.
Das Papier muss ordnungsgemäß gelagert werden, um Schäden durch Schnee, Regen und Bodenfeuchtigkeit zu vermeiden.
Das Papier darf beim Be- und Entladen keinen Stößen ausgesetzt und auch nicht aus der Höhe geworfen werden.
Für den Transport sind überdachte und saubere Transportfahrzeuge zu verwenden.
